Verantwortung Behörden / Gemeinde

Kanton, Gemeinden, insbesondere Baubehörden und Umweltkomissionen können massgeblichen Einfluss auf die Umsetzung zur nachhaltigen Lichtnutzung im Aussenraum nehmen.

Schutz der Landschaft, der Natur und der Menschen:

  • Die Behörden sind verantwortlich für die Durchsetzung des Raumplanungsauftrages und der Gesetzgebung. Lichtemissionen haben räumliche Auswirkungen und verändern das Landschaftsbild als auch das Habitat der Ökosysteme und die Siedlungsgebiete der Menschen.
  • Durch eine unkontrollierte Ausbreitung von Lichtemissionen in der Nacht wird es unmöglich, z.B. naturnahe Landschaften und Erholungsräume zu erhalten. Ebenso sind Wohn- und Arbeitsgebiete vor lästigen oder schädlichen Auswirkungen zu schützen.
  • Die Behörden sind auch ein wichtiges Glied in der Umsetzung des Art. 73 (Nachhaltigkeit) der Bundesverfassung, denn Nachhaltigkeit hängt auch stark von der Mitwirkung z.B. von Gemeinden ab.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nimmt eine klare Haltung gegenüber der Eindämmung unnötiger Lichtemissionen ein, somit ist die rechtliche und sachliche Rückendeckung für alle Behörden in der Schweiz gewährleistet. Auch der Kanton Solothurn nimmt eine klare Haltung ein.

Information und Bewusstseinsbildung:

  • Den Gemeinden und Behörden kommt eine wichtige Rolle bei der Information und der Sensibilisierung der Hausbesitzer und Planer zu.
  • Dies mit dem Ziel, dass Eigentümer von Beleuchtungen auf der Grundlage guter Kenntnisse von sich aus Massnahmen zur Begrenzung von Emissionen treffen.

Planung und Lenkung:

  • Die Behörden verfügen über Planungsinstrumente um Grundsätze zur Beleuchtung im privaten Bereich verbindlich festzulegen. Diese sind für die Reduktion der Lichtemissionen von grosser Bedeutung.
  • Dazu gehören z.B. kommunalen Lichtkonzepten, Bau-, Kommunale Bau- und Nutzungsordnungen (BNO), Bau- und Zonenordnungen (BZO) oder Zonenpläne.
  • Konkrete Vorschläge solcher Bestimmungen macht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) (Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet - Empfehlungen für Musterbestimmungen für Kantone und Gemeinden).
  • Solche kommunalen Planungsinstrumente regeln die Bau- und Nutzungsweise von Grundstücken und können damit auch den Schutz vor Lichtimmissionen durch Grundsätze zur Beleuchtung im privaten Bereich verbindlich festlegen.

Bewilligung von Anlagen:

  • Nach eidgenössischem Raumplanungsgesetz (RPG) und kantonalem Baurecht können Beleuchtungsanlagen bzw. Anlagen und Bauten mit integrierten Beleuchtungen einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
  • Im Rahmen der entsprechenden (Bau-)Bewilligungsverfahren muss geprüft werden, ob die geltenden umweltrechtlichen Vorgaben, insbesondere diejenigen zu Lichtemissionen, eingehalten werden.
  • Welche Anlagen und Bauten bewilligungspflichtig sind und welche nicht, richtet sich nach kantonalem Recht.
  • Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, ist nicht überall gleich geregelt, welche Beleuchtungen einer Bewilligung bedürfen und welche nicht.

Behandlung von Beschwerden und Beanstandungen:

  • Anwohnende können aus ihrer Sicht unzulässige Lichtemissionen beanstanden.
  • Wird ein Bewilligungsverfahren durchgeführt, müssen sie dies im Rahmen dieses Verfahrens tun.
  • Gemäss Bundesgerichtsentscheid sind behelligte Anwohner klageberechtigt, sofern sie im Umkreis von 100m zur Lichtquelle von Immissionen betroffen sind. Bei starken Lichtquellen dehnt sich der Umkreis auch viel weiter aus.
  • Bei konkreten Beanstandungen – auch bei Anlagen, die nicht bewilligungspflichtig sind – hat die zuständige Behörde abzuklären, ob der gemeldete Sachverhalt umweltrechtlich relevant ist, so dass verwaltungsrechtliche Massnahmen wie zum Beispiel die Anordnung vorsorglicher Emissionsbegrenzungen zu prüfen sind.
  • Geht eine private Aussenbeleuchtung über das ortsübliche Mass hinaus und hat sie das Potential, schädliche oder lästige Immissionen zu verursachen, kann die zuständige Behörde gestützt auf das USG Reduktionsmassnahmen verfügen.

Verantwortung als Eigentümer

  • Als Eigentümer von Anlagen stehen die Behörden in der Verantwortung, ihre Anlagen als Eigentümer nachhaltig zu betreiben und sorgfältig zu planen um Lichtemissionen zu reduzieren.
  • Das BAFU empfiehlt, bei grossen Beleuchtungsanlagen (z.B. Strassenbeleuchtung) Fachleute beizuziehen.
  • Zudem fordert dass BAFU, dass Dunkelkorridore und -gebiete um beleuchtete Infrastrukturen erhalten bleiben, damit die Lebensäume nachtaktiver Tiere vernetzt und intakt bleiben.