Massvoller Einsatz von Licht zur Verhinderung von Einbrüchen
(Textabschnitt aus "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen", Bundesamt für Umwelt 2021)
Die meisten Einbrüche in Privatwohnungen geschehen am Tag, wenn die Menschen nicht zuhause sind. Dennoch kommt der Beleuchtung bei der Verhinderung von Einbrüchen eine wichtige Bedeutung zu. Besonders im Herbst und im Winter häufen sich die Einbruchsdelikte in der Dämmerung. Am frühen Abend fallen potentielle Täter, die um die Häuser herum schleichen, im Unterschied zur Nacht nicht auf, weil um diese Zeit ebenfalls noch viele andere Leute unterwegs sind. Weil es aber bereits dunkel ist, sind ihre Personenmerkmale schlecht erkennbar, umgekehrt ist es für sie jedoch einfacher herauszufinden, ob je-mand zuhause ist – je nachdem, ob die Innenbeleuchtung brennt oder nicht. Für die Verhinderung von Dämmerungseinbrüchen braucht es aber keine grossflächige Beleuchtung des Aussenraumes. Licht kann stattdessen wie folgt eingesetzt werden:
- Innenbeleuchtung mit Zeitschaltuhr: Häuser und Wohnungen, die in der Dämmerung und am Abend komplett dunkel bleiben, womöglich mehrere Abende in Folge, signalisieren dem Einbrecher, dass sie momentan nicht bewohnt sind. Eine Beleuchtung im Haus, die zum Beispiel mit Zeitschaltuhren automatisch und in unregel-mässigen Abständen eingeschaltet wird und so Anwesenheit simuliert, ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Vorbeugung von Einbrüchen.
- Bewegungsdetektion im Aussenraum: Bewegungsmelder, die eine Schockbeleuchtung oder andere Aussenleuchten aktivieren, sobald jemand das Grundstück betritt, dienen ebenfalls der Abschreckung von Einbrechern. Im Hinblick auf eine Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen ist darauf zu achten, dass zum einen die Bewegungsmelder am richtigen Ort montiert und gut eingestellt sind damit sie nicht unnötig – z. B. durch Tiere – ausgelöst werden; zum andern ist darauf zu achten, dass die Beleuchtung gegen das Haus hin gerichtet ist und nicht in das Umfeld. Auch bezüglich Sicherheit ist eine vom Haus weg gerichtete Beleuchtung nicht sinnvoll, da ein Täter aufgrund der Blendungswirkung von aussen gar nicht erkannt werden kann.
- Storen, Fensterläden und Vorhänge zur Verminderung der Einsehbarkeit: Aufgrund der Innenbeleuchtung können die abendlichen bis frühmorgendlichen Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner für potentielle Einbrecher ablesbar sein. Dies insbesondere auch bei modernen Bauweisen mit viel Glas. Durch den Gebrauch von Vorhängen, Fenster- und Rollläden lässt sich die Einsehbarkeit erschweren und die Abstrahlung von Licht in den Aussenraum reduzieren.
- Keine permanente Grundstückbeleuchtung in der Nacht: Beleuchtung hat nur dann eine kriminalpräventive Wirkung, wenn soziale Kontrolle stattfindet. Diese Voraussetzung ist bei Einfamilienhäusern, bei denen man je nach Abstand und Bepflanzung die Nachbarn nicht sehen kann, nicht gegeben. In solchen Situationen kann aus dem Blickwinkel der Sicherheit auf eine Aussenbeleuchtung daher weitgehend bis ganz verzichtet werden. Auch in Situationen, in welchen eine Einsehbarkeit aus der Nachbarschaft zwar grundsätzlich vorhanden wäre, kann nachts auf eine permanente Beleuchtung des Grundstücks verzichtet werden, da in dieser Zeit eine soziale Kontrolle nicht stattfindet.
(Quelle: "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen", BAFU 2021)