Nachhaltig und umweltschonend Beleuchten - Massnahmen zur Reduktion der Lichtemissionen
- Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat 2021 einen 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen in der Nacht erarbeitet um Störungen für den Menschen, die Natur oder das Landschaftsbild zu vermeiden. Sie dienen insbesondere dazu, Lichtemissionen zu vermeiden, die räumlich, zeitlich oder punkto Intensität über den reinen Beleuchtungszweck hinausgehen (unnötige Emissionen).
Grundsätze für eine nachhaltigen Beleuchtung (7-Punkte Plan):
1. Notwendigkeit: Ist die Leuchte wirklich notwendig?
- Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
- Fragen Sie sich grundsätzlich bei jeder Beleuchtung im Aussenraum, ob diese tatsächlich notwendig ist.
- Während funktionales Licht bei Treppen oder Hauseingängen im Dunkeln nötig sein kann, müssen z.B. Bäume oder Fassaden nicht bestrahlt werden.
2. Lichtintensität: Helligkeit anpassen
- Nur so hell beleuchten, wie nötig.
- Passen Sie die Gesamtlichtmenge dem wirklichen Bedürfnis an.
- Umgebungshelligkeit miteinbeziehen.
3. Lichtfarbe / Lichtspektrum: < 2700 Kelvin
- Wählen Sie warmweisses Licht. Empfehlung Bund: Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin. Empfehlung International Dark Sky Association: maximal 2200 Kelvin.
- Verzichten Sie auf Licht mit hohem Blauanteil.
4. Auswahl und Platzierung der Leuchten: Präzise beleuchten
- Passender Leuchtentyp mit guter Lichtlenkung wählen.
- Nach Möglichkeit keine Rundum- und Kugel-Leuchten. Diese verursachen meist unnötige Emissionen.
- Leuchten geeignet platzieren, d.h. möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung.
- Die Leuchten sollen dicht sein, damit Kleinlebewesen wie Insekten oder Spinnen nicht eindringen können.
5. Ausrichtung: Von oben nach unten beleuchten
- Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten, um unnötige Abstrahlungen in den Nachthimmel zu vermeiden.
- Die Leuchten so ausrichten, dass von benachbarten Wohnräumen aus keine direkte Einsicht in die Lichtquelle möglich ist.
- Horizontal abstrahlendes Licht möglichst vermeiden.
- Auch Sicherheitsbeleuchtungen zum Gebäude hin und nicht in die Umgebung richten.
- Alle anderen Richtungen sind zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen technisch schwieriger und aufwändiger, teilweise unmöglich zu realisieren.
6: Zeitmanagement und Steuerung: Leuchtdauer zeitlich begrenzen und Bewegungsmelder einsetzen
- Die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gilt auch für die Beleuchtung. Licht ist wie Lärm eine Emission. Ausnahme: Solange man sich effektiv im Aussenbereich aufhält, darf eine angemessene Beleuchtung auch länger eingeschaltet bleiben.
- Nicht-funktionale Zierbeleuchtungen (wie Fassaden- und Objektbeleuchtungen, freistehende Zierleuchten etc.) sind in der Nachtruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten.
- Bewegungsmelder: Funktionale Aussenbeleuchtungen für die Sicherheit sollen mit richtig eingestellten Bewegungsmeldern optimiert werden damit sie nur in Betrieb sind, wenn sie benötigt werden.
- Weihnachtsbeleuchtungen sind grundsätzlich auf den Zeitraum vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) zu beschränken und dürfen auch länger als 22 Uhr leuchten (Gemäss Bundesgerichtsentscheid bis 1 Uhr nachts).
7. Abschirmung: Leuchten abschirmen
- In spezifischen Problemsitationen können Abschirmungen helfen, unnötige Abstrahlungen zu verhindern.
- Die Abschirmung leitet das Licht und begrenzt es ausschliesslich auf die Nutzfläche.
- Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlung in die Umgebung erfolgen. z.B. Leuchten gegen den Himmel und die Nachbarn abschirmen.
- Emissionen durch Innenbeleuchtung lassen sich durch Storen, Fensterläden und blickdichte Vorhänge reduzieren, dies ist insbesondere bei grossen Gebäuden und Gebäuden mit grossen Fensterfronten wichtig.
Quelle: BAFU, Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen, 2021; Leitfaden Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen, Kanton Solothurn, 2011