Der Kanton Solothurn möchte unnötige Lichtemissionen reduzieren

Regierungsratsentscheid
Gemäss Regierungsratsbeschluss des Kantons Solothurn Nr. 2004/1946, sind unnötige Lichtemissionen im Kanton einzudämmen. Es geht dabei um einen sorgfältigen und nachhaltigen Umgang mit Aussenbeleuchtungen. Der Kanton hat in der Folge erstmals Ziele als auch Verantwortlichkeiten und Kriterien hinsichtlich der nachhaltigen Nutzung von Licht formuliert.

Ziele des Kantons Solothurn
Folgende Ziele sind im Leitfaden aus dem Jahre 2011 zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen des Kanton Solothurn genannt:

  • Förderung des qualitativen, Verminderung des quantitativen Wachstums von Kunstlicht im Aussenraum.
  • Verringerung von lästigen oder schädlichen Auswirkungen durch unnötige Lichtemissionen auf Mensch und Natur und zwar innerhalb als auch ausserhalb von Siedlungsgebieten.
  • Reduktion der Energieverschwendung durch Lichtabfall / Müll, z.B. verursacht durch Emissionen direkt von der Quelle in den oberen Halbraum, aber auch teilweise in den unteren Halbraum.
  • Erhaltung eines nächtlichen Zeitfensters für Ruhe und Regeneration für Mensch und Natur. Dies in Übereinstimmung mit dem Lärmschutzzeitfenster von abends 22.00 Uhr bis morgens 6.00 Uhr.
  • Rückgewinnen resp. Beibehalten der natürlich diversen Nachtlandschaft, auch z.B. des Sternenhimmels für jeden Bürger.
    Quelle: Leitfaden zu Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen, Kanton Solothurn, 2011

Verantwortung von Eigenheimbesitzer, Planer und Behörden
Gemäss des Leitfadens des Kantons Solothurn geht es um einen sorgfältigen Umgang mit Aussenbeleuchtungen. Vor allem unnötiger Lichtabfall und sinnloses Brennenlassen sollen ins Bewusstsein gebracht werden und in der Folge technisch vermieden werden. Dabei haben sowohl Eigenheimbesitzer, Planer als auch die Gemeinden und deren Behörden eine Verantwortung.

Leidfaden und Information für Bauherren, Planer und Gemeinden
Der Kanton Solothurn hat 2011 einen Leitfaden "Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen" sowie eine visualisierte Zusammenfassung "Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen" als Information für Bauherren, Planer und Gemeinden publiziert:

Download Leitfaden Download Visualisierte Zusammenfassung