Lichtemissionen haben negative Auswirkungen auf Mensch und Natur und unseren Nachthimmel.

Durch unnötige, unverhältnismässige und nicht optimierte Beleuchtung verschwenden wir wertvolle Energie und verursachen unnötige Kosten.

Mit einfachen Massnahmen kann viel erreicht werden, ohne die Sicherheit zu reduzieren.



(Video produziert von Anina Gut)

Intelligent Beleuchten - Sieben einfache Grundsätze

  • Grundsatz 1: Ist die Leuchte wirklich notwendig?

    • Fragen Sie sich grundsätzlich bei jeder Beleuchtung im Aussenraum, ob diese tatsächlich notwendig ist.
    • Während Licht bei Treppen oder Hauseingängen im Dunkeln nötig sein kann, müssen z.B. Bäume oder Fassaden nicht bestrahlt werden.
  • Grundsatz 2: Helligkeit / Lichtintensität anpassen

    • Nur so hell beleuchten, wie nötig.
    • Passen Sie die Gesamtlichtmenge dem wirklichen Bedürfnis an.
    • Umgebungshelligkeit miteinbeziehen.
  • Grundsatz 3: Lichtfarbe / Lichtspektrum anpassen (< 2700 Kelvin)

    • Wählen Sie warmweisses Licht. Empfehlung Bund: Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin.
    • Verzichten Sie auf Licht mit hohem Blauanteil.
  • Grunsatz 4: Richtige Auswahl und präzise Platzierung der Leuchten

    • Passender Leuchtentyp mit guter Lichtlenkung wählen.
    • Nach Möglichkeit keine Rundum- und Kugel-Leuchten. Diese verursachen meist unnötige Emissionen.
    • Leuchten geeignet platzieren, d.h. möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung.
  • Grundsatz 5: Von oben nach unten beleuchten

    • Beleuchten Sie grundsätzlich von oben nach unten.
    • Die Leuchten so ausrichten, dass von benachbarten Wohnräumen aus keine direkte Einsicht in die Lichtquelle möglich ist.
    • Horizontal abstrahlendes Licht möglichst vermeiden.
    • Auch Sicherheitsbeleuchtungen zum Gebäude hin und nicht in die Umgebung oder in den Himmel richten.
  • Grundsatz 6: Leuchtdauer zeitlich begrenzen und Bewegungsmelder einsetzen

    • Zierbeleuchtungen (wie Fassaden- und Objektbeleuchtungen, freistehende Zierleuchten etc.) sind in der Nachtruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten. (Ausnahme: Man hält sich im Aussenbereich auf.)
    • Bewegungsmelder: Funktionale Aussenbeleuchtungen für die Sicherheit sollen mit richtig eingestellten Bewegungsmeldern optimiert werden damit sie nur in Betrieb sind, wenn sie benötigt werden.
    • Weihnachtsbeleuchtungen sind grundsätzlich auf den Zeitraum vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) zu beschränken. Sie dürfen auch länger als 22 Uhr leuchten, idealerweise bis 1 Uhr nachts.
  • Grundsatz 7: Leuchten abschirmen

    • In spezifischen Problemsituationen können Abschirmungen helfen, unnötige Abstrahlungen zu verhindern.
    • Die Abschirmung leitet das Licht und begrenzt es ausschliesslich auf die Nutzfläche.
    • Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlung in die Umgebung erfolgen.
    • z.B. Leuchten gegen den Himmel und gegen die Nachbarn abschirmen.

Künstliches Licht hat negative Auswirkungen

Mensch

Zu viel künstliches Licht in der Nacht verändert den Tag-Nacht-Rhythmus und erhöht das Risiko für Erkrankungen wie Bluthochdruck, Adipositas, Depressionen, Diabetes oder Krebs.

Auswirkungen Mensch

Natur

Lichtverschmutzung gefährdet die Biodiversität. Millionen von Insekten sterben wegen künstlichen Lichtquellen. Nachtaktive Tiere werden erheblich gestört und geschwächt.

Auswirkungen Natur

Sternenhimmel

Am Nachthimmel ist nur noch ein Bruchteil der potenziell wahrnehmbaren Sterne sichtbar. Die Dunkelheit wird verdrängt. Ein eindrückliches Naturphänomen verschwindet.

Auswirkungen Himmel

In der Schweiz sterben in einer Sommernacht im Durchschnitt 10 Millionen Insekten aufgrund von Aussenbeleuchtungen. In einem ganzen Sommer gehen somit zwischen 1 und 5 Milliarden Insekten durch künstliche Lichtquellen zu Grunde. Dies ist besorgniserregend, da bereits 60 Prozent aller Insektenarten in der Schweiz gefährdet sind.

Quelle: BAFU u.a.

In der Verantwortung: Hausbesitzer, Planer, Behörden

    • Sämtliche Besitzer von Aussenleuchten sind verantwortlich für ihr Eigentum und somit für eine nachhaltige Beleuchtung.
    • Lichtemissionen aus privaten Aussenleuchten fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG) und dürfen zu keinen schädlichen oder lästigen Auswirkungen in der Nachbarschaft und der Umgebung führen.
    • 7 einfache Massnahmen helfen bei der Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen Massnahmen
    • Planung und Beratung nach bestem Wissen und Gewissen, unter Einbezug der ökologischen Nachhaltigkeit für eine emissionsarme Anlage
    • Informationsbeschaffung und -vermittlung
    • Kontrolle der Einhaltung von Vorlagen am Bau
    • Schutz der Landschaft, der Natur und der Menschen
    • Information und Sensibilisierung
    • Planung und Lenkung
    • Bewillung von bewilligungspflichtigen Anlagen
    • Behandlung von Beschwerden und Beanstandungen